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Regeln für den Besuch

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Besuch des LWL-Freilichtmuseums Detmold

I. Gegenstand der Nutzung
1. Träger des LWL-Freilichtmuseums Detmold ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
Das Museum kann während der Öffnungszeiten in den der Allgemeinheit zugänglichen Bereichen besucht werden. Einzelne Ausstellungsräume, Gebäude oder Gebäudeteile können zeitweilig geschlossen sein.
2. Die Museumsgaststätten sind verpachtet.

II. Öffnungszeiten
1. Das Museum ist während der Saison vom 01.04. -31.10. dienstags bis sonntags sowie an Feiertagen von 9.00 bis 18.00 Uhr geöffnet (Einlass bis 17 Uhr).
2. Abweichende Öffnungszeiten sind möglich.

III. Eintritt
Die Eintrittsgeldregelung kann dem Aushang im Kassenbereich entnommen werden. Für Sonderausstellungen und Veranstaltungen können gesonderte Eintrittsentgelte erhoben werden.

IV. Barrierefreiheit
Das Museumsgelände ist in weiten Teilen für Menschen mit Mobilitätseinschränkung zugänglich. Um Auskunft oder Hilfestellung zu erhalten, können sich Besucherinnen und Besucher an das Museumspersonal wenden.

V. Gefahrenhinweise
1. Die Gestaltung des Museumsgeländes und der Museumsgebäude orientiert sich an historischen Vorgaben. Unzureichende Lichtverhältnisse, steile Treppen, niedrige Geländer, unebene Bodenbeläge, niedrige Türöffnungen, nicht eingezäunte Teiche und Bachläufe usw. verlangen daher besondere Vorsicht.
2. Mit der Vorführung historischer Techniken können Gefahren verbunden sein.

VI. Verhaltensregeln
1. Besucherinnen und Besucher haben sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gestört oder gefährdet und Museumsobjekte nicht beschädigt werden.
2. Kindern unter 14 Jahren ist der Museumsbesuch nur in Begleitung Erwachsener gestattet.
3. Ausgestellte Gegenstände dürfen nur berührt werden, wenn sie besonders gekennzeichnet sind.
4. In den Museumsgebäuden ist der Verzehr von Speisen und Getränken nicht gestattet. Das Rauchen ist aufgrund erhöhter Feuergefahr im gesamten Museumsgelände verboten.
5. Foto- und Filmaufnahmen sind im Museum nur zu privaten Zwecken zulässig. Die Verwendung von Stativen, Blitzlicht und anderen künstlichen Lichtquellen sowie von Drohnen ist dabei nicht erlaubt; Ausnahmen genehmigt die Museumsverwaltung.
Bei Aufnahmen, die gewerblich genutzt werden sollen, ist eine vorherige Zustimmung der Museumsverwaltung einzuholen. Auf die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Urheber- und des Persönlichkeitsrechts wird hingewiesen.
6. Das Befahren des Museumsgeländes mit Fahrzeugen aller Art ist nicht erlaubt. Ausnahmen genehmigt die Museumsverwaltung.
7. Die Anpflanzungen in den historischen Gärten sowie der weitere Bewuchs dürfen nicht beschädigt werden. Der Aufenthalt innerhalb der Umzäunungen der Teiche und Wasserläufe ist nicht zulässig. Wiesen, Felder und Weiden dürfen grundsätzlich nicht betreten werden. Ausnahmen sind gekennzeichnet.
8. Hunde sind im Museumsgelände an der Leine zu führen und dürfen nicht in die historischen Gebäude mitgenommen werden. Ausnahmen sind entsprechend gekennzeichnet.
9. Die im Museum gehaltenen Tiere dürfen nicht gefüttert, gestreichelt, beunruhigt oder belästigt werden.
10. Hundekot bitte in geeigneten Behältnissen (Tüten) einsammeln und über die Abfallbehälter entsorgen. Durch den Kot können Krankheiten auf die seltenen Haustierrassen im Museumsgelände übertragen werden.
11. Fundgegenstände sind an der Kasse abzugeben.

VII. Anordnung für den Einzelfall
Das Museumspersonal kann Anweisungen im Interesse des Museumsbetriebes erteilen. Diese Anweisungen sind zu befolgen.

VIII. Epidemien und Pandemien
Im Falle von Epidemien und Pandemien sind die vorgesehenen Hygienemaßnahmen der Behörden einzuhalten. Zudem sind weitere Maßnahmen, die nur das Museum betreffen, möglich. Auf diese wird im Eingangsbereich sowie auf der Homepage hingewiesen. Das Betreten des Museums erfolgt bezüglich des Restrisikos auf eigene Gefahr.

IX. Hausverbot   
Bei Nichtbeachtung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Anweisungen des Museumspersonals kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. In diesen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

X. Haftung
1. Der LWL haftet bei Sachschäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.   
2. Besucherinnen und Besucher haften für die von ihnen verursachten Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

Detmold, 08.09.2022

Dr. Marie Luisa Allemeyer
Direktorin des LWL-Freilichtmuseums Detmold